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Wohnen und leben

Offene Hilfen

Offene HilfenSeit Anfang 2008 gibt es die Offenen Hilfen am KBZO.

Die OH (Offenen Hilfen) gliedern sich am KBZO in den Familienentlastenden Dienst und Freizeit- und Bildungsangebote für Menschen mit einer Behinderung.


Informationen zur Finanzierung

Alle Angebote der OH gliedern sich in Sachkosten und Betreuungskosten.
Die Sachkosten (Eintrittsgelder, Fahrt, Unterkunft, Verpflegung usw.) werden von den Teilnehmern selbst getragen. Die Betreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzung mit der Pflegekasse abgerechnet werden, z. B. im Rahmen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI oder als zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI.

Sollte kein Anspruch auf Betreuungskosten bestehen bieten wir Teilnehmern einen Selbstzahlerpreis an.

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Finanzierung.