Persönliches Budget
Seit 01.01.2008 ist das Persönliche Budget eine Pflichtleistung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch. Somit haben Anspruchsberechtigte die Möglichkeit, zwischen einer Sachleistung und der entsprechenden Geldleistung zu wählen.Grundlage der Leistungen der Eingliederungshilfe sind Zielvereinbarungen mit dem Budgetnehmer. Diese werden zwischen Budgetnehmer und Kostenträger abgeschlossen. Unsere Mitarbeiter verpflichten sich zur Umsetzung der Zielvereinbarung.
Beratung
Das KBZO bietet Beratung rund um das Persönliche Budget. Hierzu zählen:- Antragsverfahren und Hilfebedarfsermittlung
- Budgetverwendung & Leistungsangebot des KBZO
- Vermittlung an weiterführende Dienste und Einrichtungen
Bei den Angeboten der Stiftung KBZO kann zwischen Pauschalangeboten und Angeboten nach Stundensätzen gewählt werden.
Pauschalangebote
Bei Pauschalangeboten stehen verschiedene Angebotspakte zur Auswahl, je nach Hilfebedarf und Wunsch des Budgetnehmers.Es sind Pauschalangebote ähnlich zu Sachleistungen wählbar (z.B. Ambulant Betreutes Wohnen) oder individuell zusammengestellte Leistungen (bsp. regelmäßige Beratung in Kombination mit Haushaltshilfen).
Angebote nach Stundensätzen / Einzelpreisen
Hier werden alle in Anspruch genommenen Dienste stundenweise abgerechnet. Möglich hierbei sind:- Beratung
- Koordination / Organisation von Dienstleistungen
- Hilfe bei der Grundpflege
- Hauswirtschaftliche Hilfen
- Freizeitangebote
- Fahrdienst
- Fachkräfte (Sozialpädagogen, Heilerziehungspflegern etc.)
- Hilfskräfte
- Ehrenamtliche
- Zivildienstleistende / FSJ
- Technischer Dienst
Vergütung & Rechnungsstellung
Die Vergütung erfolgt nach den aktuellen Sätzen des KBZO und wird dem Budgetnehmer in Rechnung gestellt.Persönliches Budget am KBZO
| Herr Mahl Abteilungsleiter Thumbstr. 39 88250 Weingarten Telefon: 0751 76403-85 Fax: 0751 76403-84 Anfahrt / Karte E-Mail schicken |



