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Schule
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Offene Hilfen

Persönliches Budget

Seit 01.01.2008 ist das Persönliche Budget eine Pflichtleistung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch. Somit haben Anspruchsberechtigte die Möglichkeit, zwischen einer Sachleistung und der entsprechenden Geldleistung zu wählen.

Grundlage der Leistungen der Eingliederungshilfe sind Zielvereinbarungen mit dem Budgetnehmer. Diese werden zwischen Budgetnehmer und Kostenträger abgeschlossen. Unsere Mitarbeiter verpflichten sich zur Umsetzung der Zielvereinbarung.

Beratung

Das KBZO bietet Beratung rund um das Persönliche Budget. Hierzu zählen:
  • Antragsverfahren und Hilfebedarfsermittlung
  • Budgetverwendung & Leistungsangebot des KBZO
  • Vermittlung an weiterführende Dienste und Einrichtungen

Bei den Angeboten der Stiftung KBZO kann zwischen Pauschalangeboten und Angeboten nach Stundensätzen gewählt werden.

Pauschalangebote

Bei Pauschalangeboten stehen verschiedene Angebotspakte zur Auswahl, je nach Hilfebedarf und Wunsch des Budgetnehmers.

Es sind Pauschalangebote ähnlich zu Sachleistungen wählbar (z.B. Ambulant Betreutes Wohnen) oder individuell zusammengestellte Leistungen (bsp. regelmäßige Beratung in Kombination mit Haushaltshilfen).

Angebote nach Stundensätzen / Einzelpreisen

Hier werden alle in Anspruch genommenen Dienste stundenweise abgerechnet. Möglich hierbei sind:
  • Beratung
  • Koordination / Organisation von Dienstleistungen
  • Hilfe bei der Grundpflege
  • Hauswirtschaftliche Hilfen
  • Freizeitangebote
  • Fahrdienst
Durchgeführt werden die einzelnen Angebote durch Mitarbeiter:
  • Fachkräfte (Sozialpädagogen, Heilerziehungspflegern etc.)
  • Hilfskräfte
  • Ehrenamtliche
  • Zivildienstleistende / FSJ
  • Technischer Dienst

Vergütung & Rechnungsstellung

Die Vergütung erfolgt nach den aktuellen Sätzen des KBZO und wird dem Budgetnehmer in Rechnung gestellt.

Persönliches Budget am KBZO

Herr Mahl
Abteilungsleiter
Thumbstr. 39
88250 Weingarten
Telefon: 0751 76403-85
Fax: 0751 76403-84
Anfahrt / Karte
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