Steuerungsgruppe Gewaltschutzkonzept im Bereich Wohnen und Leben

Eine Gruppe von Personen sitzen um einen Tisch und halten einen Worshop

Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben in § 37a Abs. 1 SGB IX sind Leistungserbringer:innen in der Eingliederungshilfe verpflichtet, wirksame Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt umzusetzen. Für die Stiftung KBZO ist dabei besonders wichtig, dass Gewaltschutz nicht nur formal erfüllt wird, sondern gemeinsam mit allen beteiligten Menschen entwickelt und gelebt werden kann.

Deshalb wurde Ende des vergangenen Jahres eine paritätisch besetzte Steuerungsgruppe gegründet, in der Bewohner:innen der besonderen Wohnformen Klient:innen aus dem AWS sowie Mitarbeiter:innen verschiedener Bereiche zusammenarbeiten.

Ziel dieser Gruppe war nicht, ein komplett neues Konzept zu erstellen. Stattdessen wurde das bereits vorliegende Gewaltschutzkonzept gemeinsam mit Menschen mit Behinderung überarbeitet, um ihre Perspektiven als Expert:innen in eigener Sache gleichberechtigt einzubeziehen.

In mehreren Workshops wurde Wissen zu Grundrechten, Gewaltformen und Grenzüberschreitungen vermittelt. Gemeinsam wurde erarbeitet, welche Konsequenzen bei welchen Vorfällen notwendig sind und welche niedrigschwelligen Meldewege es braucht, damit möglichst alle Personen unkompliziert Unterstützung suchen können.

Dank der Förderung durch die GlücksSpirale und der fachlichen Begleitung durch eine externe Begleitung konnte dieser Prozess strukturiert durchgeführt werden.

Das überarbeitete Gewaltschutzkonzept liegt nun fast vollständig schriftlich vor. Ab Januar beginnt die Implementierungsphase, in der das Konzept allen Mitarbeiter:innen und Bewohner:innen vorgestellt und gemeinsam im Alltag verankert werden soll. Dazu gehören Fortbildungen, der Aufbau sicherer Meldewege und Ansprechpartner:innen, sowie klare Regelungen zu Prävention, Intervention und Nachsorge.

Ziel ist es, dass alle Menschen im System mehr Sicherheit, Transparenz und Schutz erfahren und das Konzept gemeinsam getragen, in die Umsetzung gebracht wird.

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