Fragen, Antworten, Hilfestellungen – Eltern helfen Eltern

Hier befinden wir uns in einer ersten Testphase, die vor der öffentlichen Freigabe besonderen Bedingungen unterliegt. Bitte lesen sie hierzu die nachfolgenden Ausführungen.

An unserer Schule sind Hunderte von Schülerinnen und Schüler und im Hintergrund die entsprechenden Eltern. Hier ist aufgrund der vielfältigen Anforderungen und gesammelten Erfahrungen ein enormes Wissenspotenzial  vorhanden, das wir Ihnen durch diese Funktion zugänglich machen wollen. Uns so soll das ganze funktionieren.
Sie haben Fragen zu z.B. ganz praktischen Dingen und suchen jemanden der Ihnen dabei helfen kann, weil er schon in derselben Situation war.
Beispiel: Sie suchen einen Zahnarzt im Raum Weingarten der eine rollstuhlgerechte Praxis hat und auch besonders gut mit Behinderten umgehen kann.
Klicken Sie auf den Kontaktknopf und geben Sie möglichst genau die Frage und ihre Kontaktdaten dort ein. Ihre Frage wird im Hintergrund an uns, den Gesamtelternbeirat, weitergeleitet und wir veröffentlichen diese hier ohne Ihre Kontaktdaten. Die Frage ist somit  für alle unsere „Elternexperten“, aber auch sonstigen Personen, die unsere Seite besuchen sichtbar. Jede/r  der sich befähigt sieht zur Lösung beizutragen, kann  sich hierzu melden. Der Ablauf bei den Antworten ist derselbe. Wenn Sie es wünschen, stellen wir auch den direkten Kontakt zwischen Ihnen und der/n antwortenden Person/en her.  Lassen Sie uns einfach beginnen. Stellen Sie Fragen und geben Sie Antworten.

 

20.6.2017 - Betreuung ab Volljährigkeit

Frage: Mein Sohn, der behindert ist, wird im kommenden Jahr 18 Jahre alt. Wir wissen, dass sich mit diesem Stichtag einiges ändert, das wir jetzt schon regeln müssen. Die Betreuung soll auch künftig über uns erfolgen. Was ist konkret zu tun und an wen müssen wir uns wenden. Eine weitere Frage wäre: Wird das Behindertentestament hierbei auch mitbehandelt. Wir gehören zur Stadt Bad Waldsee.

Antwort: Sie sind gut beraten, sich schon jetzt um dieses sehr wichtige Thema zu kümmern, da sich wirklich wichtiges mit der Volljährigkeit ändert. Konkret geht es darum, zu regeln wer die Betreuung ab dem 18. Lebensjahr für Ihr Kind übernimmt. Wenn diese bisher durch Sie wahrgenommen wurde und dies auch weiterhin der Fall sein soll, müssen Sie dieses beantragen. Zuständig  hierfür ist hier das  Betreuungsgericht. Hier stellen Sie bitte rechtzeitig den entsprechenden Antrag, da mitunter nahezu 1 Jahr vergeht, bis alles abgeklärt ist. In Bad Waldsee ist das Betreuungsgericht beim Amtsgericht angesiedelt, in anderen Städten erfragen Sie bitte die Zuständigkeiten bei der Stadt. Mit der Antragsstellung beginnt das Verfahren, in dem es um die Betreuungsvoraussetzungen und Gegebenheiten geht. Hier erfahren Sie auch, ob und ggf. welche Gutachten noch erstellt werden müssen und wie der weitere Ablauf sein wird. Empfehlung: Behalten Sie die terminliche Abfolge immer im Blick und machen Sie die zuständigen Stellen rechtzeitig auf  Fristen z.B. 18. Geburtstag nochmals aufmerksam. Das Behindertentestament wird im Rahmen der Betreuungsregelung nicht behandelt. Ergänzende Hinweise und wichtige Adressen, können Sie auch dem auf dieser Seite hinterlegten Leitfaden 18 werden mit Behinderung –was ändert sich – entnehmen. Diesen finden Sie in der Rubrik- Informationsforum, Wissenswertes, Links.

03.07.2017 - Behindertentestament

Frage: Können Sie uns kompetente Ansprechpartner benennen, über die ein Behindertentestament erstellt werden kann.

Antwort: Ja, wir können Ihnen hier einige Ansprechpartner benennen. Die Auswahl an Ansprechpartner ist sicherlich nicht vollständig, da diese sich auf Fachanwälte beschränkt, die entweder am KBZO oder einer anderen  Behinderteneinrichtung  entsprechende Vorträge gehalten haben, die ein Mitglied des GEB- Leitungsteams angehört hat.  Als weiteres Kriterium  für die Weitergabe von Ansprechpartnern kommt hinzu, dass wir positive Rückmeldungen von Eltern hinsichtlich der Beratungsleistung erhalten haben. Auf direkte Anfrage senden wir Ihnen gerne die Kontaktdaten zu, die unsere o.g. Kriterien erfüllen. Eine ergänzende Übersicht (ohne Anwendung unserer Kriterien) incl. Suchfunktion finden Sie auf www.anwalt.de. Hier können Sie  gelistete Fachanwälte zum Thema Erb-und oder Familienrecht aus unterschiedlichen Regionen finden.

12.9.2017 - Augenarzt der noch Patienten annimmt und mit behinderten Kindern umgehen kann

Frage:
Ich suche einen Augenarzt für meinen mehrfach behinderten Sohn. Der Arzt sollte Einfühlungsvermögen für behinderte Kinder haben und sich vor einfachen Untersuchungen (Augendruck messen, Sehstärke feststellen) nicht scheuen und diese auch durchführen können. Das ist kein Witz… unsere derzeitigen Augenärzte schaffen das nicht, aus welchen Gründen auch immer. Wir müssen für einfache Untersuchungen derzeit nach Tübingen fahren. Außerdem müsste die Praxis mit dem Rollstuhl befahrbar sein. Kann mir jemand einen Arzt empfehlen der noch Patienten annimmt?

Antwort:
Wir können Ihnen derzeit nur eine Praxis in der Region nennen, die noch Patienten annimmt und bei der die Praxis-Rahmenbedingungen für die Behandlung behinderter Menschen stimmen. Ein Engpass könnte, für Rolli-Fahrer, die Toilette sein. Bitte dies berücksichtigen. Wir hoffen jedoch, dass unser Elternnetzwerk, das wir ja hiermit ansprechen, Ihnen noch weitere Kontakte zur Verfügung.

Antwort 2 (22.09.2017)
Mittlerweile konnten wir durch unser Elternnetzwerk eine 2 Augenarzt-Anlaufstelle in der Region für Sie finden, welche die geforderten Eingangskriterien erfüllt. Nutzen Sie das Netzwerk, das Hunderte von Eltern verbindet und Ihnen hiermit zugänglich gemacht wird. Es spart Ihnen Zeit, und die Tipps/ Empfehlungen die Sie bekommen, enthalten oftmals auch geldwerte Vorteile. Sie sehen es lohnt sich, wenn sie sich in unser Netzwerk einbringen. Ob mit Fragen oder Antworten.

22.11.2018 - Fachanwälte für Behindertentestament etc.

Bitte sprechen Sie hierzu Ihren gewählten Elternvertreter direkt an. Er/Sie geben Ihnen gerne die Kontaktadressen von entsprechenden Fachanwälten weiter. Alle hier benannten Personen sind uns von Vorträgen bekannt. Darüber hinaus hat der GEB mit den aufgelisteten Personen für alle Eltern des KBZO gesonderte Vereinbarungen abgestimmt.

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